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Leistungsbeschreibung des AFbJ-
Roermonder Str. 235, 41068 Mönchengladbach
Telefon: 02161-
Ein Hinweis vorab: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für beiderlei Geschlecht.
1. Trägerbeschreibung
2. Wohnhausbeschreibung
3. Zielgruppe
4. Zielsetzung
5. Personal
6. Qualitätssicherung
7. Medizinproduktbeauftragter
1. Trägerbeschreibung
Die Aktion „Freizeit behinderter Jugendlicher“ e.V. ist ein gemeinnütziger und selbstverwalteter Verein, der sich die Integration behinderter Menschen zum Ziel gesetzt hat. Seit 1967 bietet die AFbJ ein vielfältiges Freizeitangebot für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung und für erwachsene Menschen mit Behinderung.
In unserem Jugendheim (OT) treffen sich wöchentlich mehr als 25 Gruppen (z.B. Musikgruppe mit öffentlichen Auftritten, Sportabteilung), um ihren selbstbestimmten Freizeitaktivitäten nachzugehen. An unseren diversen offenen Angeboten wie zum Beispiel an der einzigen integrativen Disco in Mönchengladbach nehmen wöchentlich oft mehr als 100 Personen teil. Um die eingeschränkte Mobilität vieler Menschen mit Behinderung auszugleichen, hält die AFbJ einen Fahrdienst mit mehreren Kleinbussen vor. In den Ferien veranstalten wir verschiedene ein-
Wegen der zunehmend in Anspruch genommenen Angebote des Vereins musste ein Erweiterungsbau für das Jugendheim errichtet werden.
Neben den Freizeitangeboten betreibt der Verein einen Mobilen Sozialen Dienst (MSD) mit Freiwilligen (FSJlern und BFDlern) und Honorarkräften. Des Weiteren beschäftigt die AFbJ Integrationshelfer an verschiedenen Schulen.
Seit dem 1. Juli 2005 ist die zweite Abteilung der AFbJ, eine Besondere Wohnform für Menschen mit Behinderung, in Betrieb. Das Leitbild des Wohnhauses stellt den Bewohner mit „Hier fühle ich mich wohl, hier bin ich zu Hause“ ins Zentrum eines jeden Handelns.
Die Aktion „Freizeit behinderter Jugendlicher“ e.V. ist Mitglied im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband (DPWV).
Weitere Informationen über die gesamte AFbJ erhalten Sie auf der Homepage www.afbj.de.
2. Wohnhausbeschreibung
Das AFbJ-
Alle Bewohnerzimmer verfügen über die Möglichkeit der Verdunkelung zur Wahrung der Intimsphäre aber auch zur Wärmeregulation im Sommer oder bei länger anhaltenden Hitzeperioden zur Erhaltung des Wohlbefindens, der Vermeidung von Gefahren und der Vorbeugung gegen Dehydrierung. Jedes Zimmer kann über ein eigenes Thermostat individuell temperiert werden. Je zwei Bewohnern steht ein rollstuhlgerechtes Badezimmer zur Verfügung. Zusätzlich gibt es ein großes, zum Erholen eingerichtetes Pflegebad, welches mit einer höhenverstellbaren Badewanne und einer Massageliege ausgestattet ist. Gruppenübergreifende Aktivitäten, wie Sport-
3. Zielgruppe
Unsere Zielgruppe sind erwachsene Menschen beiden Geschlechts, mit geistigen, körperlichen und/oder Mehrfachbehinderungen im Sinne des § 53 SGB XII. Im begrenzten Umfang können auch Menschen mit zusätzlicher Verhaltensauffälligkeit aufgenommen werden. Die Personen der Zielgruppe sind auf Unterstützung, Begleitung und/oder Beaufsichtigung angewiesen und haben einen erhöhten Pflegebedarf.
Das Leben im Wohnhaus hat Gruppenbezug. Die Gruppe soll nach Art und Schwere der Behinderung sowie nach Alter und Geschlecht heterogen zusammengesetzt sein.
Aufgenommen werden können Menschen, die entsprechend ihres Hilfebedarfs den Leistungstypen 9, 10, 11 und 12 (vgl. Landesrahmenvertrag nach § 79 Abs. 1 SGB XII) zugeordnet sind.
Das sind schwerpunktmäßig Menschen mit
einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung,
einer Sinnesbehinderung,
eingeschränkten kommunikativen Fähigkeiten,
autistischen Zügen.
Nicht aufgenommen werden können Menschen mit
schwerem auto-
Alkohol-
intensiver medizinisch-
Aufnahmeanfragen können in jeder Form (mündlich, schriftlich) gestellt werden. Sollte es zum Zeitpunkt der Aufnahmeanfrage keinen freien Platz geben, so besteht die Möglichkeit zur Aufnahme auf die Warteliste. Sollte ein Bewohner ausziehen, haben wir die Möglichkeit Interessenten zu kontaktieren.
4. Zielsetzung
Unser Wohnhaus ist eine stationäre Einrichtung im Sinne der Eingliederungshilfe nach § 54 SGB XII. Daher ist es unsere Aufgabe, „eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine vorhandene Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und den Behinderten in die Gesellschaft einzugliedern.“ (§ 53 Abs. 3 SGB XII).
Unser Wohnhaus stellt ein stationäres Betreuungsangebot dar, das im Rahmen einer primär pädagogisch begründeten Förderung lebenspraktische Fähigkeiten und Fertigkeiten bzw. deren Stabilisierung und Erhalt vermittelt.
Die Leistung besteht grundsätzlich darin, den Bewohnern ein Zuhause zu bieten, das ihren individuellen Bedürfnissen und Wünschen soweit als möglich Rechnung trägt und ein weitestgehendes Maß an Selbstbestimmtheit ermöglicht. Die Zielsetzung orientiert sich an den im individuellen Hilfeplan festgelegten Zielen und Maßnahmen.
Die grundsätzlichen Ziele des Leistungsangebotes des AFbJ-
Gestaltung einer an die Normalität orientierten Alltags und Wohnsituation
Lebenszufriedenheit und Wohlbefinden ( Bedürfnisse, Neigungen, Lebensstil, persönliche Identität usw.)
Erhalt und Erweiterung persönlicher Handlungskompetenzen und Autonomie zur selbständigen Alltagsbewältigung
Erhalt und Erweiterung der Kommunikationsfähigkeit
Selbstbestimmung und Entwicklung einer persönlichen Lebensperspektive
Ermöglichung von selbständigeren Lebensformen
Soziale Integration in die relevanten Bezugsgruppen (innerhalb der Wohngruppe, der Wohnstätte etc.)
Teilnahme am gesellschaftlichem Leben und an sozialen Beziehungen, Freizeitgestaltung
Kontakt zu Angehörigen und sonstigen Bezugspersonen und sozialem Umfeld
Wahrnehmung einer angemessenen Tätigkeit (i.d.R. Eingliederung in eine WfbM oder Einbindung in tagesstrukturierende Maßnahmen)
Teilnahme am gesellschaftlichem, sportlichen und kulturellem Leben
Für die Zielgruppe der Menschen mit körperlichen oder mehrfachen Behinderungen ist im Besonderen folgendes Ziel von Bedeutung: Förderung und Unterstützung der Mobilität.
Jedem Bewohner steht min. ein Mitarbeiter als Bezugsbetreuer zur Seite, welchen er sich nach Möglichkeit selbst aussuchen kann. Wünsche, Vorlieben und Neigungen sind wichtige Faktoren bei der Zuordnung. Wichtige Aufgaben sind eine aktive Beziehungsgestaltung, durch die Vertrauen entstehen soll, regelmäßige Gespräche, Unterstützung bei der Wohnraumgestaltung, Stellen von Anträgen, Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung, Erstellung und Durchführung der Pflegeplanung und des IHPs. Die Bezugsperson ist hauptverantwortlich für den Einkauf von Dingen für den persönlichen Bedarf und für eine erfüllte Freizeitgestaltung.
Die Zufriedenheit der Bewohner mit der Bezugsperson ist durch die Wohnhausleitung kontinuierlich zu überprüfen. Durch die Bezugsbetreuung stellen wir unseren Bewohnern eine dauerhafte Begleitung zur Seite. Wir gewährleisten dadurch die größtmögliche individuelle Betreuung und Versorgung durch Bündelung von Zuständigkeit und Verantwortung. Die Bezugsperson ist Ansprechpartner für die Bewohner, seine Angehörigen, die rechtlichen Betreuungen und andere Fachleute. Er ist umfassend über die ihm zugeordneten Bewohner informiert, alle Fäden laufen bei der Bezugsperson zusammen. Weitere Informationen zur Betreuung in unserem Wohnhaus können Sie in unserem Betreuungskonzept erlesen.
5. Personal
Die Personalausstattung richtet sich nach den quantitativ und qualitativ erforderlichen Betreuungsleistungen. Die positive Einstellung der Mitarbeiter zu behinderten Menschen ist Grundvoraussetzung für die Arbeit im Wohnhaus. Flexibilität, insbesondere bei der Organisation und Durchführung von Sonderveranstaltungen und während der Urlaubszeiten gehört zur notwendigen Einstellung der Mitarbeiter. Eine ständige Anwesenheit einer Fachkraft ist erforderlich. Nachts ist immer eine Pflegefachkraft im Haus. Bei der Betreuung sind im ausreichenden Umfang Fachkräfte einzusetzen. Die Fachkraftquote muss über 50 % liegen. Zu den Fachkräften zählen Heilerziehungspfleger, Pflegefachkräfte (Altenpfleger, Gesundheits-
6. Maßnahmen der Qualitätssicherung
Folgende Instrumente der internen Qualitätssicherung finden Anwendung:
Einarbeitungsrichtlinien,
Fachliche Überprüfung der Pflege, insbesondere durch die jährliche Arbeitsplatzbegleitung
Stellenbeschreibungen,
Fort-
Vorhalten von Fachliteratur,
Entwicklung von Konzepten, Verfahrensanweisungen, Handlungsrichtlinien/Standards sowie Mess-
Arbeit im Qualitätszirkel
Beschwerdemanagement,
o Bewohner-
Dienstübergaben, Teambesprechungen, Fallbesprechungen
Pflege-
jährliche interne Regelprüfung durch GF
7. WTG-
8. Medizinproduktbeauftragter
Der Beauftragte für Medizinproduktsicherheit nimmt in der Einrichtung folgende Aufgaben wahr:
Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen
über Risiken von notwendigen korrektiven Maßnahmen
die Koordinierung interner Prozesse der Gesundheitseinrichtung zur Erfüllung der Melde-
und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber
die Koordinierung der Umsetzung korrektiver Maßnahmen und der Rückrufmaßnahmen durch
den Verantwortlichen
Vergleichen Sie hierzu § 6 Abs. 1 und 2 MPBetreibV in der Fassung vom 01.01.2017
Sie erreichen den Beauftragten für Medizinproduktesicherheit über folgende E-